# Kamin einbauen und Kosten absetzen 

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Neustadt a. d. W. (ots) - Mit Holz heizen schont das Klima. Deshalb fördert die 
Bundesregierung den Einbau von Kamin oder Kachelofen steuerlich: Ob Neubau oder 
Altbau, Eigentümer oder Mieter - die Kosten für den nachträglichen Einbau von 
Kamin oder Kachelofen kann man als Modernisierungsmaßnahme von der Steuer 
absetzen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit 
den wichtigsten Informationen sowie Tipps vom Umweltbundesamt.

Kosten bis zu 20 Prozent absetzbar

Der Einbau eines Kamins oder Kachelofens gilt im Steuerrecht als Modernisierung,
auch wenn das Haus mit einer Gas-Zentralheizung ausgestattet ist. Engagiert der 
Eigentümer einer Immobilie einen Handwerker für Modernisierungs-, Renovierungs- 
oder Erhaltungsmaßnahmen, kann er 20 Prozent der Arbeitszeit des Handwerkers in 
der Steuererklärung eintragen; maximal aber 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten 
dürfen nicht abgesetzt werden.

Tipps vom Umweltbundesamt: Effizienter Ofen und trockenes Holz

Die Verbrennung von Holz statt Öl oder Gas schont das Klima, denn bei der 
Verbrennung von Holz wird nur die Menge an CO2 frei, die das Holz im Laufe des 
Lebens gebunden hat, informiert das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite. Da
der Einsatz von Holz zu vergleichsweise hohen Schadstoffemissionen führe, seien 
auch beim Kaminofen einige wichtige Punkte zu beachten. Mehr Informationen 
darüber gibt es auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes: 
http://ots.de/QX3OjR

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erstellt für 
seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt 
und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges 
mehr.

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen 
bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem 
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten 
Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die 
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4
Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

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